Teamcenter – SCIP Integration
Ab dem 5. Januar 2021 besteht eine Meldepflicht für alle Hersteller und Lieferanten von allen REACH-Erzeugnisse in der EU. Der Eintrag erfolgt in die sog. SCIP Datenbank. Informationen müssen zur Verfügung gestellt werden, wenn Erzeugnisse über 0,1 Masseprozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes der REACH-Kandidatenliste gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung enthalten. Die Daten sollen durch die SCIP DB der Abfallwirtschaftsbetrieben und Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden.
Die folgenden Informationen müssen an die SCIP-Datenbank übermittelt werden, wenn Sie als Importeur/Einzelhändler, Produzent oder Monteur ein SVHC-haltiges Produkt auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen:
- Das Erzeugnis, das den SVHC enthält (Artikel Nr.)
- Name des SVHC, Konzentration und der Ort im Erzeugnis
- Optional: Informationen zur sicheren Verwendung, Demontageanleitung, Bilder
Die Nexpirit Teamcenter – SCIP Integration ermöglicht die bidirektionale Kommunikation zwischen ihrem PLM-Systems und der SCIP Datenbank. Hierdurch kann Ihre Produktstücklisten an SCIP als Dossiers automatisiert übermittelt werden.
Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie Ihre Meldepflichten einzuhalten.