Am 8. September 2025 hat die EU-Kommission entschieden: Mehrere RoHS-Ausnahmen für die Verwendung von Blei in Stahl-, Aluminium- und Kupferlegierungen laufen endgültig aus. Für Unternehmen bedeutet das: Handeln Sie bis spätestens 30. Juni 2027, sonst droht der Verlust des EU-Marktzugangs.
Was steckt dahinter?
Die RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) beschränkt gefährliche Stoffe wie Blei, Quecksilber oder Cadmium in Elektro- und Elektronikgeräten. Bisher erlaubten Ausnahmen den Einsatz von Blei in bestimmten Legierungen, da es lange keine gleichwertigen Alternativen gab. Diese Sonderregeln enden zu folgenden Terminen:
Fristen im Überblick
- Stahllegierungen: max. 0,35 % / 0,2 % Blei → Fristende 30. Juni 2027
- Aluminiumlegierungen: max. 0,4 % / 0,3 % → spätestens 30. Juni 2027
- Kupferlegierungen: max. 4 % → Fristende 30. Juni 2027
Für spezielle Industrieanwendungen gelten ebenfalls nur Übergangsfristen bis 2027.
Was bedeutet das für Hersteller?
- Materialien prüfen: Wo wird noch Blei eingesetzt?
- Lieferketten umstellen: Rechtzeitig bleifreie Alternativen sichern.
- Compliance gewährleisten: Nur konforme Produkte dürfen nach 2027 noch in die EU.
Wer frühzeitig Maßnahmen ergreift, sichert seinen Marktzugang und vermeidet teure Redesigns oder Lieferstopps.Wir unterstützen Sie dabei, regulatorische Anforderungen wie RoHS direkt in Ihren Teamcenter-PLM-Prozessen abzubilden. So behalten Sie den Überblick über kritische Stoffe, sichern Ihre Konformität und schaffen gleichzeitig Transparenz für nachhaltige Produktentscheidungen.
Quellen & weitere Infos:
- Download der Delegierten Richtlinie der EU-Kommission als PDF: (link PDF)
- Umsetzung derRoHS-Richtlinie (2011/65/EU) der EU Kommission Environment
- Delegierte Richtlinie zum Auslaufen der Blei-Ausnahmen (September 2025) und EUR-Lex+1
